Lebensversicherung: Bei Kündigung Nachschlag verlangen

Assekuranz

Das Hamburger Landgericht hat ein Urteil gefällt, das Lebensversicherte, die ihre Police gekündigt haben, Hoffnung macht.

Wer eine Kapital-Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann nun unter Umständen von seinem Versicherer einen Nachschlag fordern. Das gilt auch für fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte in drei Verfahren gegen die Versicherungskonzerne Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Volksfürsorge (Generali) geklagt und bekam jetzt vom Landgericht Hamburg recht. Die Verträge seien intransparent und damit unwirksam, urteilten die Richter.

Die Juristen kritisieren mehrere von den Unternehmen verwendete Vertragsklauseln zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung. »Auf diese Weise führen die Klauseln dem Versicherungsnehmer weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung oder Beitragsfreistellung vor Augen«, erläuter...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.