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Garagenplatz: Wie berechnet sich ortsübliche Pacht?

Nutzungsentgelt

Der Bundesgerichtshof hat im Oktober 2009 ein wichtiges Urteil gefällt, das die Berechnung des ortsüblichen Nutzungsentgelts für Garagenstellplätze bei erheblich divergierenden Nutzungsvereinbarungen betrifft. Rechtsanwalt JÜRGEN NAUMANN, Berlin-Köpenick, sandte dem Ratgeber das Urteil.

So mancher Eigentümer einer Garage auf fremdem Grund wurde möglicherweise zum Jahresende vom Grundeigentümer wieder mit höheren Pachtforderungen konfrontiert. Begründet wird das damit, dass die Ortsüblichkeit noch nicht erreicht wurde. Der Bundesgerichtshof hat jetzt festgestellt: »Bei der Ermittlung des ortsüblichen Nutzungsentgelts für Garagenflächen in den neuen Ländern ( § 5 Abs. 1 Nutzungsent...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/162377.garagenplatz-wie-berechnet-sich-ortsuebliche-pacht.html

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