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Zusammenarbeit ohne Vertrag?

Arbeitsrecht

Die schriftliche Bestätigung einer Zusammenarbeit darf nicht ohne weiteres als Arbeitsvertrag gewertet werden. Das geht aus einem Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor. Maßgebend ist demnach vielmehr, wie die rechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien konkret ausgestaltet sind. Arbeitnehmer sei nur derjenige, der seine Tätigkeit und seine Arbeitszeit nich...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/162379.zusammenarbeit-ohne-vertrag.html

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