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Zu spät reagiert

BGH zweifelt an Polizeiversion

Die Rechtsanwältin REGINA GÖTZ vertritt Oury Jallohs Mutter als Nebenklägerin. Über das Karlsruher Urteil sprach mit ihr NIELS SEIBERT.

ND: Wie bewerten Sie das Urteil des Bundesgerichtshofs? Götz: Der Senat hat ganz klar festgestellt, dass der angeklagte Polizeibeamte zu spät reagiert hat. Wenn jemand gefesselt in der Zelle liegt, müsse man nach einem Brandalarm sofort losgehen und könne nicht erst noch ein Telefonat führen und andere Dinge tun. Das heißt meiner Meinung nach, dass sich der Beamte strafbar gemacht hat. Die Karlsru...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/162605.zu-spaet-reagiert.html

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