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Drohende Obdachlosigkeit

Räumung

Der befristete Mietvertrag für das Einfamilienhaus war abgelaufen, außerdem waren die Mieter mit der Miete in Rückstand. Daher hatte der Vermieter wenig Mühe, vor Gericht mit seiner Räumungsklage durchzukommen. Doch die Mieter verließen weder das Haus, noch bemühten sie sich, eine neue Unterkunft zu finden. Als der Vermieter deshalb beantragte, die Räumung zu vollstrecken, machte ihm jedoch die ko...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/162853.drohende-obdachlosigkeit.html

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