Bundessozialgericht: Krankenkassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

Heil- und Hilfsmittel

Krankenkassen müssen digitale Hörgeräte künftig in vollem Umfang bezahlen, wenn die medizinische Notwendigkeit klar gegeben ist. Das Bundessozialgericht (BSG) stärkte mit seiner Grundsatzentscheidung die Ansprüche von 125 000 Schwerhörigen in Deutschland und beendete damit die Praxis der niedrigen Festbeträge, die die Zahlungen der Kassen bisher deckelten. Den Löwenanteil der oftmals mehrere tausend Euro teuren Geräte hatten die Patienten stets selber aufbringen müssen.

Gekla...


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