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Kinder dürfen Lärm machen

  • Lesedauer: 1 Min.

(dpa). Kinder machen Krach – und das ist grundsätzlich zumutbar. Das hat der Umweltausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses am Montag entschieden. Die Volksvertreter fügten auf Vorschlag von SPD und LINKE diesen Passus in das Berliner Immissionsschutzgesetz ein: »Störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, sind als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat und damit zumutbar.« Damit sind Kinder bei der rechtlichen Abwägung gestärkt, teilte die Ausschussvorsitzende Felicitas Kubala (Grüne) mit. Allerdings verhindere die Formulierung nicht, dass Kinderläden nach Lärmbeschwerden geräumt werden müssen.

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