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Wettbewerb: Detektivkosten müssen ersetzt werden

Rechtsprechung

Um einen Wettbewerbsverstoß festzustellen, kann ein Unternehmer einen Detektiv einsetzen. Von seinem Wettbewerber kann er dann – zumindest teilweise – die Detektivkosten ersetzt bekommen, wenn ein konkreter Verdacht vorlag, der sich bestätigte. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betroffene die vom Detektiv getroffenen Feststellungen nicht mit eigenen Mitteln treffen kann. Das Oberl...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/163321.wettbewerb-detektivkosten-muessen-ersetzt-werden.html

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