Kindergeld: Wer hat wann wie lange Anspruch?

Finanzen

Einige Monate vor dem Abitur, in der 13. Klasse, verließ Schülerin B. vorzeitig das Gymnasium. Sie ging für ein halbes Jahr nach Paris, um Französisch zu lernen. Doch bald bereute die junge Frau den »Ausstieg«. Nach ihrer Rückkehr meldete sie sich im September 2002 zur »Abiturprüfung für Nichtschüler« an. 2003 schaffte sie es nicht, doch ein Jahr später bestand sie die Wiederholungsprüfung.

Die Familienkasse hatte ab Sommer 2002 den Eltern kein Kindergeld mehr gewährt, weil die »Abiturprüfung für Nichtschüler« keine Berufsausbildung im Sinne des Einkommensteuergesetzes sei. Die Eltern klagten gegen den Behördenbescheid und hatten beim Bundesfinanzhof Erfolg (Az: III R 26/06). Grundsätzlich gehöre Schulausbildung zur Berufsausbildung. Kindergeld werde gewährt, um Familien zu entlasten, so die obersten Finanzrichter.

Ausgaben für Kinder minderten die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern, daher werde das Existenzminimum der Kinder vo...


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