Der Geist der Unfreiheit

Sächsischer Landtag beschließt neues Versammlungsgesetz

  • Markus Drescher
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Gegen die Stimmen der LINKEN, Grünen und SPD hat die schwarz-gelbe Mehrheit im sächsischen Landtag am Mittwoch ein neues Versammlungsgesetz verabschiedet.

Das umstrittene neue Versammlungsgesetz in Sachsen sieht vor, dass Versammlungen an Orten von großer historischer Bedeutung verboten oder mit Auflagen bedacht werden können. Der Praxis folgend, Nazideutschland und die DDR gleichzusetzen, gehören dazu Stätten, an denen Menschen Opfer der »nationalsozialistischen oder kommunistischen Gewaltherrschaft« wurden, oder gegen diese Widerstand geleistet wurde.

Die selbe Gleichsetzung gilt auch für inhaltliche Aussagen. Die Behörden können einschreiten, wenn bei Versammlungen Naziverbrechen geleugnet werden oder Organe und Vertreter der oben genannten »Gewaltherrschaften« verherrlicht werden. Besonders unkonkret werden noch Orte einbezogen, an denen an »Opfer eines Krieges« erinnert wird, und Versammlungen, die »gegen Aussöhnung oder Versöhnung zwischen den Völkern« gerichtet sind. Ausdrücklich genannt werden in dem Gesetz nur drei Orte: das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig, die Dresd...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.