Wohn-Riester: Mit Altverträgen schneller schuldenfrei

Eigenheimbau

Bereits seit 2008 kann das in Riester-Verträgen angesparte Kapital für selbst genutzte Wohnimmobilien genutzt werden. Doch viele Riestersparer, die ihren Vertrag vor 2008 abgeschlossen hatten, profitieren erst seit 1. Januar 2010 von dem »Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge«, kurz Eigenheimrentengesetz (EigRentG).

»Wer mit Geld aus einem Altvertrag sein Haus oder seine Wohnung finanzieren wollte, musste seinem Riester-Konto bislang mindestens 10 000 Euro entnehmen, erklärt Asta Hübner, Finanzierungsberaterin des Verbraucherschutzvereins wohnen im Eigentum e.V. Diese Bedingung konnten viele Sparer jedoch nicht erfüllen: Nur wenige hatten seit der Einführung der Riesterrente im Jahr 2002 so viel Geld angespart.

Seit 1. Januar 2010 entfällt die 10 000-Euro-Beschränkung für Altverträge, die für Verträge ab 2008 ohnehin nicht gilt. Jetzt können auch die Riester-Sparer der ersten Stunde ihr angespartes Riester-Kapital ganz oder teilweise in die eigenen vier Wände stecken. »Sie können das Geld zum Bau o...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.