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Behandlung durch nahe Angehörige?

Beamtenbeihilfe

Ein kranker Beamter hat keinen Anspruch auf Beihilfe, falls er sich von einem nahen Angehörigen behandeln lässt. Das entschied das Saarländische Verwaltungsgericht Saarlouis. Nach dem Richterspruch gilt dies unabhängig davon, ob der Patient für Behandlung tatsächlich bezahlt hat oder nicht. (Az.: 3 K 512/09). Die sogenannte Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherren für Beamte, e...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/163793.behandlung-durch-nahe-angehoerige.html

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