DHM behält Sachs-Plakate

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(dpa). Überraschende Wende im Streit um die von den Nazis geraubte Plakatsammlung des jüdischen Arztes Hans Sachs: Das Deutsche Historische Museum (DHM) darf die mehr als 4000 Werke aller Voraussicht nach behalten. Das Kammergericht Berlin entschied am Donnerstag in zweiter Instanz, dass Sachs-Sohn Peter zwar der Eigentümer ist, er aber die Herausgabe der Sammlung nicht erzwingen kann.

»Letztlich meinen wir, dass ein Herausgabe-Anspruch nicht mehr mit Treu und Glauben zu vereinbaren ist«, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Bulling. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Sachs-Anwalt Matthias Druba kündigte Rechtsmittel dagegen an. Dennoch setze er darauf, dass die Bundesregierung jetzt aus moralischen Gründen einlenke, sagte Druba der dpa. »Die können doch nicht sagen: Egal, ob die Sachen mir gehören oder nicht – wir behalten sie. Das ist Räuberdenke.«

Die Sammlung Sachs gilt als eine der bedeutendsten Kollektionen deutscher Plakatkunst und wird auf mehr als vier Millionen Euro geschätzt. Nach dem Raub durch die Nazis galt sie zunächst als verschwunden, tauchte in einem DDR-Keller aber wieder auf. Seit der Wiedervereinigung befindet sie sich in den Händen des DHM, das dem Bund untersteht.

DHM-Anwalt Hartmut Scheidmann sagte, die von der Bundesregierung eingesetzte sogenannte Limbach-Kommission zum Umgang mit NS-Raubkunst habe 2007 empfohlen, dass das Museum die Sammlung behalten dürfe. »Mit Rücksicht auf das Gewicht und die Bedeutung dieser Kommission wollen wir von dieser Empfehlung nicht abrücken.« Nach Ansicht des Kammergerichts hat sich das Museum um die Sammlung verdient gemacht. »Die jahrzehntelange Bewahrung von mehr als 4000 Plakaten geht über eine bloße Nutzung hinaus.«

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