Niederlage für »Biopiraten«

Europäische Behörde widerruft Patent auf pharmazeutische Verarbeitung der Pelargonie

Nichtregierungsorganisationen verzeichnen einen Erfolg in einem langjährigen Patentrechtsstreit um die Verarbeitung einer südafrikanischen Heilpflanze. Für sie war es ein klarer Fall von Biopiraterie eines Pharmaunternehmens, das traditionelles Wissen von Afrikanern »geraubt« hat.

Das Medikament enthält Wirkstoffe aus einer Pelargonienart.
Das Medikament enthält Wirkstoffe aus einer Pelargonienart.

München/Karlsruhe (AFP/ND). Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat ein Patent auf die Verarbeitung einer ursprünglich aus Südafrika stammenden Heilpflanze widerrufen. Das in dem Patent des deutschen Pharmaunternehmens Schwabe beschriebene Verfahren zur Gewinnung der Wirkstoffe sei aus patentrechtlicher Sicht keine Erfindung, verlautete am Dienstag aus dem EPA.

Der Sprecher des Patentamtes begründete die Entscheidung der Behörde damit, dass die Technik zur Gewinnung der Wirkstoffe aus der Heilpflanze Pelargonium bereits »ausreichend vorbekannt« gewesen sei. Der Evangelische Entwicklungsdienst (EED), der die Klage unterstützt hatte, bezeichnete die Entscheidung als großen »Erfolg im Kampf gegen Biopiraterie«. Die Dr. Willmar Schwabe GmbH aus Karlsruhe hingegen sieht das Problem in »sehr technischen Einzelheiten« und ...


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