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Preiskontrolle auch für Wasserversorger

BGH erlaubt Kürzung missbräuchlich erhöhter Preise / Verbraucherschützer erfreut

Auch im Wasserbereich klagen zahlreiche Verbraucher über – aus ihrer Sicht – überhöhte Preise. Ein Grundsatzurteil gibt nun den Rahmen für anhängige Verfahren vor.

Karlsruhe (AFP/ND). Wasserversorger müssen eine Kürzung missbräuchlich erhöhter Preise durch die Kartellbehörden hinnehmen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied, dürfen die Kartellbehörden die Preise verschiedener Wasserversorger miteinander vergleichen, um Preismissbrauch feststellen zu können. Verbraucherschützer begrüßten das Urteil. (AZ: KVR 66/08) ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/164293.preiskontrolle-auch-fuer-wasserversorger.html

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