Wolf will BGH-Urteil prüfen

Möglicherweise Auswirkungen auf Berliner Wasserpreise

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Preismissbrauch bei Wasserversorgern hat möglicherweise auch Konsequenzen für Berlin. »Dieses Urteil schafft Klarheit, dass die öffentlichen Wasserversorger der verschärften kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle unterliegen«, sagte Wirtschaftssenator Harald Wolf (LINKE) gestern gegenüber ND. Im jetzt vom BGH entschiedenen hessischen Beispiel unterlag der Wasserversorger der Stadt Wetzlar, der sich dagegen wehrte, dass er im Jahr 2007 von der Kartellbehörde verpflichtet worden war, die Wasserpreise um 30 Prozent zu senken. Der Versorger konnte vor dem BGH nicht rechtfertigen, warum die Preise derart angehoben worden waren.

In Berlin stiegen indes die Wasserpreise nach der umstrittenen Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) im Jahr 1999 ebenfalls um rund 30 Prozent. Wirtschaftssenator Wolf will nun genau prüfen, inwiefern das BGH-Urteil auch Auswirkungen für Berlin hat. Fest stehe in jedem Fall, dass Wasserversorger nicht außerhalb der kartellrechtlichen Kontrolle stehen würden, so Wolf. Dies habe also in jedem Fall Auswirkungen auf die künftige Preisgestaltung der BWB. Der BGH hatte allerdings erklärt, dass die Kartellbehörden nicht zurückliegende Abrechnungszeiträume kontrollieren dürften.

Im Berliner Fall könnte das BGH-Urteil nach Sicht des Wirtschaftssenators jedoch auch Folgen für den sogenannten Konsortialvertrag haben. Mit diesem Abkommen wurde 1999 die umstrittene Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe geregelt. Unter anderem ist darin »eine garantierte Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals festgelegt« – quasi eine Gewinngarantie für die privaten Investoren RWE und Veolia. Der Vertrag ist jedoch geheim. Der rot-rote Senat möchte die Geheimhaltung aufheben.

Die Verhandlung mit den Privaten über eine Offenlegung sind im »Endstadium«, sagte Wolf zu ND. Er rechnet mit einem Abschluss der Gespräche noch in diesem Monat. Ob die Privaten der Offenlegung oder gar einer Neuverhandlung der Bedingungen der Teilprivatisierung zustimmen, sei jedoch unklar. »Die Gespräche sind hart«, sagte Wolf. Bürgerinitiativen fordern seit Jahren die Veröffentlichung der Verträge. Ein Volksbegehren diesbezüglich befindet sich noch in der Schwebe. Seite 16

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