Verdacht auf Baufilz wird untersucht

Howoge-Aufsichtsrat reagiert auf Vorwürfe: Auftragsvergabe der letzten fünf Jahre wird überprüft

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(ND-Kammer). Die Vergabe von Aufträgen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Howoge an den SPD-Abgeordneten Ralf Hoillenberg steht seit Tagen in der Kritik. Jetzt soll per Sonderprüfung geklärt werden, ob dabei in den vergangenen fünf Jahren alles rechtmäßig war. Das hat der Howoge-Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung beschlossen.

Hintergrund für die Überprüfung ist, dass die Howoge in der Vergangenheit eine Vielzahl von Aufträgen an das Ingenieurbüro Hillenbergs vergeben hat, darunter auch für die Planung der Sanierung von 654 Plattenbauwohnungen in Buch. Das Vorhaben hat für Wirbel gesorgt, weil sich durch die Sanierung die Mieten teilweise verdoppeln sollten. 140 Mieter kündigten daraufhin. Einer der kostentreibenden Faktoren könnte sein, dass der Sanierungsauftrag ohne Ausschreibung vergeben wurde.

Hillenberg, der auch stellvertretender Vorsitzender des Bauausschusses im Abgeordnetenhaus ist, soll zwar einen Wettbewerb gewonnen haben, der galt aber nur für die Errichtung eines Bürgerzentrums in Buch. Ob auch die Sanierung der Plattenbauten ausgeschrieben wurde, darüber hält sich die Howoge bisher bedeckt. Deren beide Geschäftsführer gehören wie Hillenberg der SPD an, schon ist von »Bausumpf« wie in alten Westberliner Zeiten die Rede. Die Grünen-Abgeordneten Jochen Esser und Andreas Otto fordern eine Erklärung des Senats, »aus welchem Grund der Auftrag freihändig vergeben sein soll, damit nicht der Verdacht des Filzes aufkommt«. Ein öffentliches Unternehmen wie die Howoge müsse Großaufträge öffentlich ausschreiben.

Das besagen auch die Vergaberichtlinien Berlins. Demnach sind landeseigene Unternehmen verpflichtet, Aufträge ab 100 000 Euro auszuschreiben und nicht direkt an eine Firma zu vergeben. Das hatte das Kammergericht 2003 entschieden. Um Investitionen aus dem Konjunkturpaket II schneller zu vergeben, wurden die Grenzen im Vorjahr erheblich angehoben.

Bei der Sonderprüfung soll nun nachgegangen werden, ob der Vergabeprozess »stabil gegen Einflussnahmen der Bieterbevorzugung« gewesen ist.

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