Optionskommunen, Jobcenter und Grundgesetz

Arbeitsministerin trifft sich am Sonntag mit den Ministerpräsidenten

  • Bettina Markmeyer, epd
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Karlsruhe verlangt bis Ende des Jahres eine Reform der Jobcenter. Die Bundesregierung tut sich schwer, eine Lösung zu finden.

Für Sonntag hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) die Ministerpräsidenten der Länder nach Berlin eingeladen, um mit der Reform der Jobcenter einen Schritt weiterzukommen. Es geht um die Betreuung von 6,75 Millionen Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen. Durch Hessens Veto gegen von der Leyens Pläne ist eine neue Lage entstanden. Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, geht es nun erneut um eine Mehrheit für eine Grundgesetzänderung.

Bis zum Jahresende müssen die Aufgaben von Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern getrennt werden. So will es das Bundesverfassungsgericht. Die Richter hatten 2007 entschieden, dass die gegenwärtige Mischverwaltung verfassungswidrig ist. Der Bürger müsse wissen, von welcher Behörde er welche Leistungen bekomme. Das Gericht will aber nicht, dass ALg-II-Empfänger schlechter betreut werden.

Länger als zwei Jahre schon findet die Politik auf dieses Urteil keine...


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