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Hartz-IV-Leistungen sind verfassungswidrig

Ergänzende Leistungen und Neuberechnung bis zum Jahresende

Die Hartz-IV-Regelungen sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil dem Gesetzgeber auf, die Vorschriften zur Berechnung der Leistungen bis zum Jahresende neu zu fassen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/164745.hartz-iv-leistungen-sind-verfassungswidrig.html

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