Haustüren im Gleichklang?

Urteil

Es liegt normalerweise im Interesse einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, dass Baustile und Anbauten der gemeinsamen Wohnanlage ein einheitliches Bild ergeben. Die Wiederverkäuflichkeit der einzelnen Objekte wird dadurch erheblich gesteigert. Doch wie weit dürfen die Eigenmächtigkeiten des Einzelnen reichen?

Der Fall: Kleiner kann eine Eigentumsanlage nicht sein. In diesem Falle bestand sie nur aus einem Doppelhaus. Als einer von ihnen seine Haustüre gegen ein anderes Modell austauschte, prozessierte der ander...


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