Selbstständige: Mängel im Fahrtenbuch führen zu höheren Steuern

Fiskus

Nutzen Selbstständige den Betriebs-Pkw oder Arbeitnehmer einen von der Firma überlassenen Wagen, muss für die Privatfahrten ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Hierbei können sie dem Finanzamt jederzeit die tatsächlich angefallenen Kosten und Fahrten mittels Fahrtenbuch nachweisen und hierdurch zu einem für sie günstigeren Ergebnis kommen. Doch oftmals werden die Aufzeichnungen wegen formaler Fehler oder Ungereimtheiten nicht anerkannt, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Hannover hinweist.

Wenn der Pkw bereits abgeschrieben ist

Der Pkw-Privatanteil lässt sich einfach und pauschal mit monatlich 1% vom Listenpreis des Fahrzeugs ermitteln. Hinzu kommen noch die Beträge für die tägliche Pendelstrecke zwischen Wohnung und Betrieb. Dieser pauschale Ansatz ist jedoch in vielen Fällen steuerlich ungünstig, wenn der Wagen etwa nur selten für private Trips verwendet wird, der gebrauchte Pkw von der Firma bereits komplett abg...


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