Mietvertrag: Wegen Hautfarbe und ethnischer Herkunft abgelehnt?

Schadenersatz

Wird ein Wohnungsinteressent wegen seiner Hautfarbe oder ethnischen Herkunft abgelehnt, droht Schadenersatz. Das sei eine Verletzung der Menschenwürde und damit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, stellte das Kölner Oberlandesgericht in einem Berufungsverfahren fest.

Ein Immobilienverwalter muss demnach einem Paar schwarzafrikanischer Herkunft gut 5000 Euro Schadenersatz zahle...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.