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Urteile zu Fragen der sozialen Sicherheit
Kurz
Zu den Kosten der Unterkunft, welche die Sozialbehörde Empfängern von Arbeitslosengeld II zu erstatten hat, können auch die monatlichen Grundgebühren für die Nutzung eines Breitbandkabelanschlusses zählen; das gilt jedoch nur, wenn der Hilfeempfänger diese Kosten aufgrund des Mietvertrags tragen muss und die Aufwendungen angemessen sind. Ist dagegen das Fernsehen im Haus auf andere Weise technisch...
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