Und raus bist du!

Juristen initiieren Kampagne gegen Ausweisung von Nicht-Deutschen

Ausweisungen von Menschen ohne deutschen Pass helfen Politikern bei der Konstruktion des Bildes eines bedrohlichen »Anderen«. Doch die Unsicherheit von in Deutschland lebenden Ausländern steigt.

Dass straffällig gewordene Ausländer ausgewiesen werden müssen, ist mittlerweile eine Art Allgemeinplatz geworden. Wer das »Gastrecht« missbrauche, müsse halt gehen, scheint ein selbstverständlicher gesellschaftlicher Standpunkt. Ob beim »Fall Mehmet« oder bei den »U-Bahn-Schlägern« aus München: Immer wenn Menschen ohne deutschen Pass Straftaten begehen, kocht die Volksseele und fordert – neben der Strafe – die Verbannung aus dem deutschen Staatsgebiet. Der frühere Bundeskanzler Schröder brachte es schon 1997 auf den Punkt: »Wer unser Gastrecht missbraucht, für den gibt es nur eins: raus und zwar schnell.«

Die entsprechenden Ausweisungsparagrafen des Ausländergesetzes wurden in Deutschland immer weiter verschärft. Zuletzt 2007 kamen drei weitere Ausweisungstatbestände dazu. So kann ein Ausländer inzwischen beispielsweise ausgewiesen werden, wenn er »eine andere Person in verwerflicher Weise ... davon abhält, am wirtschaftlic...


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