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  • Bundesverfassungsgericht: Berechnung der Hartz-IV-Sätze ist verfassungswidrig

Die Familie muss stets knapsen

Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze hat auch eine fünfköpfige Familie aus Dortmund als Kläger erzwungen. Sie ist seit fünf Jahren auf Arbeitslosengeld II nach dem Hartz-IV-Gesetz angewiesen. Um über die Runden zu kommen, muss die Familie nach Angaben ihres Bochumer Anwalts Martin Reucher stets genau rechnen: »Gegen Ende des Monats ab dem 20. wird das Geld regelmäßig knapp«, sagte Reucher in Dortmund.

Der 57-jährige Vater der klagenden Familie stockt laut Reucher sein Arbeitslosengeld II um eigenen Verdienst auf. Er hat einen Halbtag...


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