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»Ohrfeige« für die Bundesregierung
Schelte der Richter: Bildungsausgaben nicht berücksichtigt, Stromkosten pauschal gekürzt
Seit Monaten hatten Betroffene, Verbände und Politiker auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV-Regelsätzen gewartet. Wie sich bereits im Vorfeld ankündigt hatte, erachteten die obersten deutschen Richter die Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig – die Koalition muss nun bis Ende 2010 nachbessern.
Die seit dem 1. Januar 2005 geltende Vierte Arbeitsmarktreform (Hartz IV) ist in einem weiteren bedeutenden Punkt verfassungswidrig. Wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag verkündete, ist die Höhe der Regelsätze, die die damalige rot-grüne Bundesregierung festgelegt hatte, in einer nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbarenden Weise berechnet worden und lag offensichtlich von Anfang an weit un...
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