Abmahnung bei Bagatelldelikt

SPD und LINKE wollen Kündigungsschutz verbessern

Der Bundestag beriet am Mittwochabend über eine Ausweitung des Kündigungsschutzes. Entwürfe dazu hatten SPD und LINKE eingebracht.

Die SPD fordert eine Erweiterung, die Beschäftigte vor Kündigungen wegen unbedeutender wirtschaftlicher Schäden schützen soll. Grundsätzlich solle es auch bei Bagatelldelikten eine Abmahnung vor der Kündigung geben. Wie im gesamten Arbeits- und auch Zivilrecht müsse das »Prinzip der zweiten Chance« gelten.

Die Linksfraktion will ebenfalls die Einführung solcher Abmahnungen. Darüber hinaus sieht ihr Gesetzesentwurf auch die Abschaffung der Verdachtskündigung vor. Nach dem Vorschlag der LINKEN müsste künftig der Arbeitgeber den Beweis für das Fehlverha...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.