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Geldanlage: Dem Fiskus Börsenverluste ohne Depotänderung melden

Steuer

Wird die gleiche Anzahl von Wertpapieren kurz nach der Verkaufsorder wieder zurückerworben, zählt das realisierte Minus auch steuerlich. Die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Hannover weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs hin, wonach kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt, auch wenn sich am Ende des Tages am Depotbestand überhaupt nichts verändert hat (Az. IX R 60/07). Im entschied...

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