Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Mieter darf Farben selbst wählen

Bundesgerichtshof

Ein Mieter darf die Farbe von Türen und Fenstern in seiner Wohnung selbst bestimmen – anderslautende Klauseln sind unwirksam, so der Bundesgerichtshof (BGH). Im vorliegenden Fall sollte die Mieterin einer Berliner Wohnung per Vertrag verpflichtet werden, Tür- und Fensterrahmen »nur weiß zu lackieren«. Weil sich die Frau nicht daran hielt, verlangte die Vermieterin beim Auszug Schadensersatz ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/165237.mieter-darf-farben-selbst-waehlen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.