Kein Geld für Brille oder Zahnersatz

Katalog des Arbeitsministeriums berücksichtigt nur wenige Hartz-IV-Härtefälle

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Nun ist die Katze aus dem Sack: Die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Zusatzzahlungen für Hartz-IV-Betroffene mit außergewöhnlichen Belastungen bleiben auf wenige Ausnahmen beschränkt. So müssen Langzeitarbeitslose auch zukünftig Brillen, Zahnersatz und Orthopädische Schuhe vom ohnehin schmalen Regelsatz bestreiten.

Aus der Traum. Viele Langzeitarbeitslose hatten in den vergangenen Tagen gehofft, dass auch sie zukünftig in bestimmten Fällen beim Jobcenter Sonderbedarfe geltend machen können. Grund für die Hoffnung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar. Karlsruhe hatte nicht nur entschieden, dass die Regelsätze »unvereinbar mit dem Grundgesetz« seien, sondern auch beschlossen, dass Langzeitarbeitslosen in Einzelfällen Sonderzahlungen zustünden. Daraufhin waren unzählige Anträge auf »Sonderbedarfe« bei den Jobcentern eingegangen. In aller Eile hatte deshalb das zuständige Bundesarbeitsministerium einen entsprechenden Härtefall-Katalog erarbeiten lassen. Anhand dieses Katalogs sollen Mitarbeiter der Jobcenter künftig entscheiden, welche Hartz-IV-Betroffene tatsächlich Anspruch auf Sonderzahlungen haben.

Die am Dienstagabend veröffentlichte Liste beschränkt den Kreis der Berechtigten auf wenige Ausnahmen. Einen Leistungsanspruch h...


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