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Babylon- Boykott bleibt für FAU illegal

Solikomittee startet Unterstützungsaufruf

Die anarchosyndikalistische Freie ArbeiterInnen Union Berlin (FAU) darf auch weiterhin nicht zum Boykott des Berliner Kinos Babylon-Mitte aufrufen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin am 16. Februar und bestätigte damit eine bereits im Oktober 2009 erlassene Einstweilige Verfügung der Babylon-Geschäftsführung. Der Boykott-Aufruf war Teil eines Arbeitskampfes, mit dem sich ein großer Teil...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/165393.babylon-boykott-bleibt-fuer-fau-illegal.html

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