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Gericht kippt Knips-Gebühr für Schlösser

Stiftung unterliegt in Verfahren gegen Fotografen / Journalistenverband spricht von Sieg für Pressefreiheit

Brandenburg/Havel (dpa/ND). Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten darf keine Gebühren für kommerziell genutzte Fotos ihrer Parkanlagen und Gebäude erheben. Das entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag. Es gebe kein Vorrecht des Eigentümers, das Bild seines Eigentums zu verwerten, entschied das Gericht am Donnerstag in Brandenburg/Havel. Es wies damit drei Klagen ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/165469.gericht-kippt-knips-gebuehr-fuer-schloesser.html

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