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Krankenversicherung: Müssen Kinder nach der Scheidung die Kasse wechseln?

Soziales

Ein bislang privat krankenversichertes Kind muss nach einer Scheidung der Eltern nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil. Denn nach dem Richterspruch zählt die private Krankenversicherung jedenfalls dann zum angemessenen Unterhalt, wenn das Kind seit der Geburt und bis zur Scheidung privat ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/165723.krankenversicherung-muessen-kinder-nach-der-scheidung-die-kasse-wechseln.html

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