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Bundesgerichtshof: Gaslieferant muss wesentliche Vertragsbedingungen ändern

Verbraucherzentrale Brandenburg

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat am 27.1.2010 ein wichtiges Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen die in Potsdam ansässige Erdgas Mark Brandenburg GmbH (EMB) gewonnen (Az: BGH VIII ZR 326/08).

Anlass für dieses Verfahren war, dass die EMB mit Wirkung zum 1.4.2007 ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge zur Belieferung von Gas an Haushalts- und Sonderkunden geändert hat – zum Nachteil der Kunden. Teilweise übernahm der Versorger aus der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sogar die ausschließlich für ihn günstigsten Regelungen. Zum Schutz der Verbraucher ist es aber b...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/165733.bundesgerichtshof-gaslieferant-muss-wesentliche-vertragsbedingungen-aendern.html

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