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Ums eigene Werk betrogen

Hermann-Henselmann-Kolloquium über die schwache Stellung der Architekten als Urheber baukünstlerischer Werke

Jüngere Künstler unserer Tage können mit dem alten Geniebegriff des allein schaffenden Künstlers nicht mehr viel anfangen. Jedenfalls dann nicht, wenn es um ihre Praxis des Wahrnehmens, Verarbeitens, Kommunizierens und Verfeinerns geht. Immer dann jedoch, wenn sie in den Markt eintreten und dort ihr Werk anbieten, sind sie bestrebt, als dessen unverwechselbare Urheber zu gelten, selbst wenn diese ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/165743.ums-eigene-werk-betrogen.html

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