Raubfischerei vor Westsahara

Gutachten hält Vorgehen der EU-Kommission für völkerrechtswidrig

Der EU-Fischfang in den Gewässern vor der besetzten Westsahara ist illegal. Dies geht aus einem bisher vertraulich gehaltenen Rechtsgutachten hervor, das bereits im Juli 2009 dem Europäischen Parlament übermittelt wurde.

Erst im Zusammenhang mit der Debatte über das »Fischereipartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko« im Fischerei-Ausschuss des EU-Parlaments in dieser Woche kam diese Rechtsauffassung des Juristischen Dienstes des Parlaments an die Öffentlichkeit. Darin wird festgestellt, dass die EU-Kommission gegen internationales Recht verstößt, wenn sie den Fischfang in den Meeresgewässern der von Marokko besetzten Westsahara durch europäische Fangschiffe nicht untersagt.

Die Kommission hatte sich bisher geweigert, dies zur Kenntnis zu nehmen. Darüber hinaus wurde stets behauptet, der EU-Fischfang vor der besetzten Westsahara komme den Mensche...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.