Wegezoll für Flüchtlinge ist rechtswidrig

Gericht kippt Verwaltungsgebühr für »Urlaubsschein«

Komi E. hat sich erfolgreich gegen eine Gebühr für Asylbewerber von zehn Euro zur Ausstellung einer Erlaubnis, den Saalekreis zu verlassen, gewehrt.

Das Verwaltungsgericht Halle hat am Freitag die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Erstellung eines »Urlaubsscheines« an Asylbewerber für rechtswidrig erklärt. »Wir haben festgestellt, dass es für solche Gebühren keine gesetzliche Grundlage gibt«, sagt Gerichtssprecher Volker Albrecht gegenüber ND.

Geklagt hatte der Togolese Komi E. Als Asylbewerber unterliegt er der sogenannten Residenzpflicht. Das heißt, er darf ohne behördliche Genehmigung den Saalekreis, also das Umland der Stadt Halle/Saale in Sachsen-Anhalt nicht verlassen. Für die Erstellung des »Urlaubsscheines« erhob die Ausländerbehörde eine Gebühr von zehn Euro. »Kürzlich hat die Ausländerbehörde ihre Praxis geändert und nimmt die zehn Euro nur noch, wenn der Ausländer einen rein privaten Grund hat, den Landkreis zu verlassen«, sagt Komi E.s Anwalt Volker Gerloff. Mit anderen Worten: Will ein Asylbewerber zu einer auswärtigen Gerichtsverhandlung, zum Anwalt oder zu ein...


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