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Geerbtes Schwarzgeld

Fiskus

Erben von Schwarzgeld auf Auslandskonten müssen Erträge bei der Einkommensteuer angeben. Darauf macht das Deutsche Forum für Erbrecht angesichts der Debatte um den Ankauf von Kontendaten aus der Schweiz aufmerksam. Viele Deutsche hätten vor allem in den 1980er Jahren hohe Summen in die Schweiz transferiert, um die Zinsen in Deutschland nicht versteuern zu müssen. Wer Geld von solchen Konten geerbt...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/166199.geerbtes-schwarzgeld.html

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