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Gericht: Rentenberater nur in Rentenfragen als Rechtsbeistand zugelassen

Justiz

Vor den Sozialgerichten darf ein Rentenberater einen Kläger nicht ohne weiteres als Rechtsbeistand vertreten. Das geht aus einem kürzlich bekanntgewordenen Beschluss des Sozialgerichts Koblenz hervor. Eine Vertretungsbefugnis besteht nach Auffassung des Gerichts nur, wenn die Streitfrage in konkretem Zusammenhang mit der gesetzlichen Rente steht (Beschluss vom 28.12.2009 Az.: S 3 SB 911/08). Das G...

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