Riester-Rente: Arbeitslosen- und Krankengeld verändern Eigenbeitrag

Altersvorsorge

Riester-Sparer, die Arbeitslosen- oder Krankengeld beziehen, sollten ihre tatsächlich bezogene Leistung dem Anbieter des Riester-Vertrages melden – gerade dann, wenn ein Dauerzulagenantrag vereinbart wurde. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sie mehr Beitrag zahlen als eigentlich erforderlich. Darauf macht das berliner Pressebüro aufmerksam.

Der Hintergrund: Die »Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen« errechnet die Zuschüsse und den dafür notwendigen Eigenbetrag. Die maximale Förderung bekommt, wer vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens einzahlt. Die Meldung über das Einkommen erhält die Zulagenstelle vom zuständigen Rentenversicherungsträger. Dieser Automatismus funktioniert bei »normalen« Arbeitnehmern reibungslos. Bei Arbeitslosen- und Krankengeldempfängern dagegen wird für spätere Renten-Ansprüche jedoch ein günstigeres Entgelt gutgeschrieben, als tatsächlich an den Leistungsempfänger ge...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.