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Zu alt, um zu bleiben

Mehr minderjährige Flüchtlinge in Hamburg – »potenziell gefährliche« Altersfeststellung

Bei unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen ist das genaue Alter mitentscheidend für den Ausgang ihrer Asylverfahren. In Hamburg geht die Ausländerbehörde besonders streng gegen die Jugendlichen vor.

In der Regel stellt die Jugendhilfe das Geburtsjahr unbegleiteter Minderjähriger, die ohne Personaldokumente nach Deutschland einreisen, durch Inaugenscheinnahme fest. Nur in Bayern, Sachsen und Hamburg sind dafür die Ausländerbehörden zuständig. In Bremen werden die Angaben der Flüchtlinge selbst in der Regel übernommen, während die Behörden in Niedersachsen ihr Alter durch das zwangsweise Röntge...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/166275.zu-alt-um-zu-bleiben.html

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