»Ein Sieg der Bürgerrechte«

Die Vorratsdatenspeicherung soll jetzt auch auf europäischer Ebene juristisch geprüft werden

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig, so das Bundesverfassungsgericht. Bürgerrechtler und Politiker reagieren darauf sehr unterschiedlich.

Berlin (ND-Seibert). Kein anderes Sicherheitsgesetz stößt auf so starke Ablehnung wie die Vorratsdatenspeicherung: 69,3 Prozent der Bevölkerung lehnen die Regelung ab, so eine gestern veröffentlichte infas-Umfrage. »Die Mehrheit steht mit uns für eine Gesellschaft ohne flächendeckende Überwachung. Die Politik muss das endlich begreifen«, merkte der Datenschutzaktivist »padeluun« vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an.

Die Bundesverfassungsrichter haben nun in einer Mehrheitsentscheidung mit sechs zu zwei Stimmen die geltenden Regelungen außer Kraft gesetzt. Die gespeicherten Daten müssen gelöscht werden.

Die Kläger bewerten das Urteil als Sieg der Bürgerrechte und fordern Konsequenzen auf europäischer Ebene. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will nun die EU-Richtlinie zur Datenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof prüfen lassen. Gleiches mahnte auch Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) an. Zu den Klägern g...


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