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Karlsruhe stoppt Datenkraken
Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Ausgestaltung verfassungswidrig
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes erklärte die Regelungen der Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form als nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Die größte Verfassungsbeschwerde in der Bundesrepublik war damit erfolgreich.
Die Spannung war groß, nachdem sich fast 35 000 Menschen in einer Massenklage gegen die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten gewehrt hatten. Und tatsächlich beanstandeten gestern die Karlsruher Richter nur wenige Wochen nach ihrem Urteil zu den grundgesetzwidrigen Hartz-IV-Regelsätzen ein weiteres Mal die Arbeit der Bundesregierung – und stoppten die 2008 in Kraft getretene...
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