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Regierung zerstritten und leichtfertig

Umfrage ergab wenig Schmeichelhaftes

Innerhalb weniger Wochen bescheinigte das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung gleich zweimal, bei der Formulierung von Gesetzen schlechte Arbeit geleistet zu haben.

Zunächst erklärte Karlsruhe am 9. Februar die Hartz IV-Regelungen zur Leistungsbemessung für verfassungswidrig, am Dienstag kippte es die Vorratsdatenspeicherung. In Sachen Hartz IV rügte Präsident Hans-Jürgen Papier gar: »Die verfassungsrechtlichen Mängel betreffen die Vorgehensweise des Gesetzgebers bei der Bemessung der Regelleistungen«. Diese Kritik trifft natürlich auch den Bundestag, doch wa...

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