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Kindergeld: Wer doppelt kassiert macht sich der Steuerhinterziehung schuldig

Urteil

Wer für seinen Nachwuchs doppelt Kindergeld kassiert, macht sich unter Umständen einer Steuerhinterziehung schuldig. Das hat kürzlich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Wie das Gericht in Neustadt an der Weinstraße mitteilte, gilt dann eine Verjährungsfrist von zehn und nicht von vier Jahren wie im Kindergeldrecht (Az: 4 K 1507/09). Im verhandelten Fall muss ein Bahn-Mitarbeiter etwa 17 000 Euro zurückzahlen. Er hatte für seine Tochter von zwei Stellen Kindergeld bezogen. Der Mann war Beamter bei der Bahn und nach deren Privatisierung statusmäßig in das Bundeseis...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/166691.kindergeld-wer-doppelt-kassiert-macht-sich-der-steuerhinterziehung-schuldig.html

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