Haiti-Spenden: Finanzämter belohnen Zuwendungen an die Erdbebenopfer

Fiskus

Die Spendenbereitschaft der Deutschen für Haiti ist ungebrochen. Die Wohltätigkeit wird vom Fiskus unterstützt, und dies sogar über Vereinfachungsregeln. Sowohl Spenden von Privatpersonen also auch Zuwendungen von Unternehmern lassen sich unter erleichterten Bedingungen von der Steuer absetzen. Das gilt generell für gute Taten bis Ende Juli 2010. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Hannover hin. Ein aktuelles Schreiben vom Bundesfinanzministerium erläutert die Vereinfachungsregeln (Az. IV C 4 – S 2223/07/0015.

So verlangt der Fiskus keine offizielle Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster, wenn Spenden ohne Betragsgrenzen zur Unterstützung der Opfer bis Ende Juli 2010 geleistet werden. Ausreichend sind hier für den Abzug als Sonderausgabe Bareinzahlungsbeleg, Kontoauszug von der Bank oder ein PC-Ausdruck beim Online-Banking. Allerdings reichen diese Belege nur dann aus, wenn die überwiesenen Gelder auf ein...


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