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Werden alle Vorratsdaten gelöscht?

Flächendeckende Kontrolle unmöglich / Ermittlungsbehörden nutzen erhaltene Daten weiter

Die Regelungen zur Speicherung von Vorratsdaten ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Aber nicht alle Unterlagen, die aus dieser Datensammlung stammen, werden vernichtet.

Nach der Entscheidung der obersten Verfassungsrichter am 2. März über die Unrechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung müssen die Telekommunikationsunternehmen die entsprechenden Daten umgehend löschen. Die Deutsche Telekom hat am Tag des Urteils mit der Löschung begonnen. Am Mittwoch war der Vorgang weitgehend abgeschlossen, erklärte ein Konzernsprecher gegenüber ND. Das Speichervolumen für Vorra...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/166813.werden-alle-vorratsdaten-geloescht.html

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