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Wegschließen – und zwar für immer

Bundesgerichtshof fällte ein fragwürdiges Urteil zur Sicherungsverwahrung von Jugendlichen

Überwiegend auf Zustimmung, aber auch auf Kritik ist die Billigung des Bundesgerichtshofs (BGH) für die nachträgliche »Sicherungsverwahrung« von Gewaltverbrechern gestoßen, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, aber mutmaßlich auch nach Strafverbüßung weiterhin gemeingefährlich sind.

Spärlich waren zunächst Äußerungen von Politikern zum Urteil des 1. Strafsenats des BGH vom Dienstag – obwohl es das erste »höchstrichterliche« zu der 2008 von der Großen Koalition aufs Jugendstrafrecht ausgedehnten härtesten Sanktion der deutschen Justiz ist. Diese »Maßregel« kann buchstäblich »lebenslänglich« bedeuten, weil sie seit 1998 generell unbefristet verhängt wird. Darüber hinaus i...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/166817.wegschliessen-n-und-zwar-fuer-immer.html

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