Lärmschutz für Flughafenanwohner

Verfassungsgericht entscheidet zugunsten eines Ehepaars aus Schulzendorf

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Schönefeld (dpa/ND). Beim Bau des Hauptstadtflughafens in Schönefeld dürften höhere Entschädigungen für Anwohner fällig werden. Ein Ehepaar aus Schulzendorf hat sich mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durchgesetzt. Jetzt können Anwohner der Einflugschneise mit mehr Geld für Lärmschutzmaßnahmen an ihren Häusern rechnen.

Im Normalfall erhalten Nachbarn einer lärmenden Baustelle höchstens 30 Prozent des Verkehrswertes von Grundstück und Gebäude zurück, wenn sie etwa Schallschutzfenster einbauen. Zu wenig, entschieden die Bundesverfassungsrichter nach einer Mitteilung vom Donnerstag. Sie hoben einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts auf und verwiesen die Sache zurück nach Leipzig.

Nach Überzeugung der Richter wird durch die bislang begrenzte Entschädigung die Eigentumsgarantie verletzt. Die Interessen der Anwohner und des Gemeinwohls würden »fehlerhaft gewichtet und daher in keinen angemessenen Ausgleich gebracht«, heißt es. Zwar müsse eine geringere Wirtschaftlichkeit grundsätzlich ebenso hingenommen werden wie schlechtere Aussichten beim Verkauf des Besitzes. Im Fall des Paares aus Schulzendorf sichere das Eigentum aber die persönliche Freiheit im vermögensrechtlichen Bereich, weil es den wesentlichen Teil des Vermögens der Familie ausmache. Das Vermögen sichere die eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dagegen eine anderslautende Festlegung im Planfeststellungsbeschluss 2006 noch gebilligt.

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer begrüßte das Urteil. Verbandspräsident Peter Ohm forderte die Flughafenbetreiber auf, jetzt »großzügig dimensionierte Schallschutzmaßnahmen« für die Häuser »von sich aus zu gewähren«. Es sei eine Schande, dass Anwohner erst aufwendige Prozesse führen müssen.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts beziehe sich auf einen Einzelfall, reagierte das Potsdamer Verkehrsministerium. »Die weitaus größte Zahl der von Lärmschutz betroffenen Fälle bleibt unberührt.« Nur eine begrenze Gruppe habe Anspruch darauf, dass die Gerichtsentscheidung für sie übernommen werde. Am Bau des Flughafens bestehen indes keine Zweifel mehr. Klagen von Anwohnern gegen das Projekt hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im März 2008 abgewiesen. Der Flughafen soll am 30. Oktober 2011 eröffnet werden.

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