Fall Emmely bei Arbeitsgerichten fast alltäglich

  • Angie Pohlers, dpa
  • Lesedauer: 2 Min.

»Kündigung unwirksam!« So lautete ein Urteil des Cottbuser Arbeitsgerichts im Dezember. Damit sicherten die Richter einer Mitarbeiterin des Freizeitbades »Lagune« in Cottbus ihren Arbeitsplatz – zumindest vorläufig. Im Zusammenhang mit der Insolvenz und dem Sanierungskonzept des Bades war der Frau gekündigt worden. Das Gericht aber sah die Maßnahme als nicht ausreichend begründet an und schob ihr einen Riegel vor.

Kündigungsstreitigkeiten waren bei den Brandenburger Arbeitsgerichten im vergangenen Jahr an der Tagesordnung, ergab eine dpa-Umfrage. »Sie machten fast die Hälfte der Fälle aus. Da gibt es schon einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu 2008«, sagte der Sprecher des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Gerhard Binkert. Aber auch in anderen Bereichen sei die Zahl der Klagen gestiegen.

Insgesamt 3035 Klagen wurden im vergangenen Jahr beim Potsdamer Arbeitsgericht eingereicht, 508 mehr als 2008. »Ein Grund dafür wird sicher auch die Wirtschaftskrise sein«, vermutete Sprecher Robert Crummbach. Fast alle Kläger seien Arbeitnehmer, Betriebsräte oder Gewerkschaften gewesen. In der Regel konnten sich die streitenden Parteien auf einen Vergleich einigen: »Meistens wird das Arbeitsverhältnis beendet und eine Abfindung vereinbart.« Fälle wie den von »Emmely«, der für viel Aufregung sorgte, kennt Crummbach übrigens gut. Dabei stritt eine Verkäuferin mit einer Supermarktkette, weil sie Pfand-Bons im Wert von 1,30 Euro gestohlen haben soll und gefeuert wurde. »So etwas verhandeln wir alle zwei Wochen, das gehört bei uns zum Tagesgeschäft.«

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